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Am Sonntag, 28.06.20 hat die Stimmbevölkerung der Gemeinde Rickenbach LU die Abstimmung zur Umzonung des Klosters Rickenbach angenommen. Das Resultat mit 835 JA-Stimmen zu 31 NEIN-Stimmen hätte nicht deutlicher sein können. Mit der Abstimmung wurde das Kloster von der Sonderbauzone Kloster, in die Zone für öffentliche Zwecke umgezont. Somit steht der Umnutzung des ehemaligen Klosters nichts mehr im Wege.
Die Stiftung Hof Rickenbach und die Verkäuferschaft des Klosters Rickenbach sind derzeit im Gespräch betreffend der Übernahme des Klosters. Damit das bewährte Betreuungsangebot vom Betrieb Hof Obergrüt nach Rickenbach überführt werden kann und neue Angebote spezifisch für junge Menschen mit Demenz entstehen können, sind bauliche Massnahmen erforderlich. Die Detailplanung für die Umbau- und Sanierungsmassnahmen werden nun weitergeführt, damit nach Erhalt der Baubewilligung unverzüglich mit den notwendigen Arbeiten gestartet werden kann. Die Genehmigung des Baugesuchs wird im Herbst 2020 erwartet.
Die Stiftung Hof Rickenbach und der Betrieb Hof Obergrüt sind als gemeinnützige Institutionen anerkannt und somit steuerbefreit. Für die Realisierung dieses Projektes ist die Stiftung auf Spenden angewiesen. Wie Sie das Projekt unterstützen können erfahren Sie hier.
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